FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen dabei helfen sollen, sich besser zurechtzufinden und den Besuch in unserer Praxis so einfach wie möglich zu gestalten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Praxisorganisation
Praxisorganisation
Wir führen in unserer Praxis eine offene Sprechstunde, sie können also bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen im Rahmen unserer Sprechzeiten direkt zu uns kommen. Nur in folgenden Fällen bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren:
- U-Untersuchungen
- Jugendschutzuntersuchungen
- Gesundheitsuntersuchungen (Check-up) und Hautkrebsscreening
- Führerscheinuntersuchungen
- Belastungs-EKG
- OP-Vorbereitung
- chirurgische Eingriffe
Für Ihren ersten Termin in unserer Praxis als neuer Patient bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Versichertenkarte
- vorhandene Befunde
- Impfausweis
- Medikamentenplan (falls vorhanden)
Diese Dokumente ermöglichen es uns eine umfassende Betreuung sicherzustellen.
Wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde, können Sie für die Nachbestellung von Rezepten oder die Anforderung von Überweisungen ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Bitte füllen Sie dazu alle erforderlichen Felder aus und geben Sie an, ob Sie ein Rezept oder eine Überweisung benötigen. Angeforderte Rezepte oder Überweisungen können am Folgetag abgeholt bzw. eingelöst werden.
Seit Januar 2024 besteht die Verpflichtung zur Verwendung eines E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente. Dadurch entfällt die Ausstellung des traditionellen Papierrezepts. Stattdessen wird das Rezept direkt von der Praxis auf einen Server hochgeladen, von dem es in der Apotheke Ihrer Wahl abgerufen werden kann. Hierzu benötigen wir allerdings einen persönlichen Kontakt pro Quartal in unserer Praxis zum Einlesen der Versichertenkarte.
Für die Einlösung stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können Ihr E-Rezept entweder mit Ihrer elektronischen Krankenkassenkarte, der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck des E-Rezepts einlösen, auf dem der Rezeptcode aufgedruckt ist. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für leichte Erkrankungen ist es seit diesem Jahr möglich auch telefonisch eine Krankmeldung (AU) auszustellen; in unserer Praxis bekannte Patienten können wir für maximal 5 Tage, uns nicht bekannte Patienten lediglich für 3 Tage krankschreiben.
Sollten Sie in diesem Rahmen einen Hausbesuch benötigen, bitten wir Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin hierfür zu vereinbaren.
Schnelle Hilfe ist in Notfällen entscheidend. Bitte wählen Sie bei lebensbedrohlichen Situationen sofort den Notruf 112. Für akute, jedoch nicht lebensbedrohliche Notfälle können Sie ohne Termin direkt zu uns kommen. Außerhalb unserer regulären Sprechzeiten finden Sie hier eine Liste von Notfallnummern für dringende Fälle.